Pressemeldung

Geförderte Gebäudesanierung 2024

Österreich. – Frag den Fensterlieferanten deines Vertrauens oder hol dir Vorschläge von uns, welcher Fensterhersteller und Montagefachbetrieb in deiner Nähe Dichtmaterial verwendet, das den Anforderungen für die Förderung entspricht. Kontaktiere und gerne.
Energie ist kostbar, daher gibt es von 03.01.2024 bis 31.12.2024 eine Bundesförderung für Gebäudeabdichtung. Förderfähig sind:
– Tausch und Sanierung von Fenster und Außentüren
– Dämmung der Außenwände
– Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
– Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens

Ein-/Zweifamilienhaus und Reihenhaus
Gefördert werden EIn-, Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser, die älter als 15 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40% führen.
Darüber hinaus kann auch ein Antrag für eine Einzelbauteilsanierung gestellt werden. Pro Standort und pro Kalenderjahr ist nur ein Antrag zulässig.

Wer bekommt eine Förderung?
Förderungsmittel für den Sanierungsbonus für Private werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)Eigentümern, Bauberechtigten oder Mietern eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden.

Mehrgeschoßiger Wohnbau
Gefördert werden thermische Sanierungen von Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung älter als 15 Jahre sind (Datum der Baubewilligung) und vor Sanierung mindestens drei getrennte Woheinheiten beinhalten.
Es sind nur die Kosten jener Maßnahmen, die am Bestandsobjekt vorgenommen werden, förderfähig.

Wer bekommt die Förderung?
Für eine umfassende Sanierung können ausschließlich Gebäudeeigentümer laut Grundbuch einen Antrag stellen. Bei einer Einzelbauteilmaßnahme können ausschließlich eintelne private Wohnungseigentümer oder Mieter einen Antrrag stellen, sofern diese die Kosten der Sanierung tragen.

Eine Förderung ist nur für Gebäude im Inland möglich.

Wie verläuft der Förderprozess?
Die Antragstellung ist von 03.01.2024 bis 31.12.2024 möglich. gefördert wird, solange Budgetmittel zur Verfügung stehen.
EIne Antragstellung ist ausschließlich online unter www.umweltfoerderung.at möglich. Der Online-Antrag ist vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Beilage abzuschließen.
Nach positiver Projektprügung wird der Antrag zur Genehmigung der Bundesministerien für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie vorgelegt. Nach Genehmigung wird der Förderungsantrag mit der voraussichtlichen Förderungngshöhe verschickt.
EIne endgültige Beurteilung der Förderungsfähigkeit sowie die Berechnung der Förderungssumme ist erst nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der Endabrechnung möglich.

Aufstellung im jewiligen Bundesland
Förderung in der Steiermark
Förderung im Burgenland
Förderung in Wien
Förderung in Niederösterreich
Förderung in Oberösterreich
Förderung in Salzburg
Förderung in Kärnten
Förderung in Tirol
Förderung in Vorarlberg

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